Abmahnung wegen fehlendem Link auf die OS-Plattform der EU-Kommission

Der Vorwurf, dass im Onlineshop kein Link auf das Portal der EU-Kommission zur außergerichtlichen Streitbeilegung (OS-Plattform) enthalten ist, ist immer wieder Gegenstand von Abmahnungen. Unter Berufung auf ein Wettbewerbsverhältnis wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert.

Wir empfehlen, der Forderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung nicht leichtfertigt Folge zu leisten, sondern sich vorher anwaltlichen Rat einzuholen. Dies sollten Sie auch dann tun, wenn für die Abgabe der Erklärung eine sehr kurze Frist gesetzt wurde.

Es gilt im Einzelfall zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch auch tatsächlich vorliegen. Dies lässt sich in der Regel nicht schon auf den ersten Blick feststellen, sondern setzt eine eingehende rechtliche Prüfung voraus.