Abmahnungen im Wettbewerbsrecht

Fairer Wettbewerb setzt Chancengleichheit zwischen den Marktteilnehmern voraus. Nötigenfalls ist aktives Vorgehens gegen unlautere Wettbewerbsmethoden von Konkurrenten erforderlich.

Für die Verteidigungssituation gilt es, die Rechtslage und Position des Gegners richtig einzuschätzen, um hierauf eine präzis abgestimmte Reaktion zu formulieren. Fehler können zusätzliche Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren auslösen. Eine angemessene Reaktion vermeidet deshalb Kosten und schließt Haftungsrisiken für die Zukunft aus.

Die Abmahnkosten sind nicht billig. Diese entsprechen den gesetzlichen Gebühren einer anwaltlichen Vertretung in außergerichtlichen Rechtssachen. Die Höhe der anwaltlichen Gebühren bestimmt sich dabei nach dem Streitwert, der sich aus dem wirtschaftlichen Interesse ableitet. Da rechtliche Auseinandersetzungen in diesen Fällen regelmäßig als Rechtsstreitigkeit zwischen Wettbewerbern zu qualifizieren sind, setzen Gerichte den Streitwert in der Regeln nicht unter 10.000,00 EUR fest, und zwar auch dann, wenn der Einwand vorgetragen wird, dass der eigene Umsatz womöglich deutlich niedriger ist oder das Gewerbe nur als Klein- oder Nebengewerbe geführt wird.

Eine typische Kostenforderung in einem Abmahnschreiben sieht dann wie folgt aus:

Streitwert: 10.000,00 EUR 

11,3Geschäftsgebühr, § 13 i. V. m. Nr. 2300 VV RVG725,40 EUR

21Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, § 13 i. V. m. Nr. 7001 VV RVG.20,00 EUR

Zahlbetrag745,40 EUR

Ob zusätzlich die Umsatzsteuer anfällt, hängt davon ab, ob der Angreifer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Kosten für das gegnerische Abmahnschreiben belaufen sich aber in der Regel auf nicht weniger als 745,40 EUR. Hinzukommen dann auch noch die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt, die sich aus demselben Streitwert ergeben. Die Kosten für die Verteidigung gegen eine Abmahnung belaufen sich demnach oft auf nicht weniger als 1.490,80 EUR netto.